Schul- & Hausordnung

Schulansicht
Schulansicht

In der Hausordnung sollen die Schülerinnen und Schüler nicht eine unnötige Einschränkung ihrer Freiheit sehen, sondern eine unvermeidbare Notwendigkeit, um das problemlose Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten. Je besser wir den Umgang untereinander gestalten, desto angenehmer ist das Schulklima.

Diese Hausordnung gilt

a) im Bereich der Liegenschaft dieser Schule

b) für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13 a SCHUG)

und ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBl. 402/1987) zu betrachten.

Das Schulgebäude wird laufend vom Land Niederösterreich mit einem großen Aufwand von Kosten ausgestattet. Es soll in diesem guten Zustand erhalten bleiben. Gebäude und Einrichtung sind öffentliches Gut und daher schonend zu behandeln.

Unterrichtsmittel und Einrichtung sind von allen sorgfältig zu behandeln.

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen.

Besondere Vorfälle und Schäden sind zu melden. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung haften die Verursacherinnen und Verursacher nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

Toiletten sind sauber zu halten.

Abfall gehört in die Abfallbehälter. Halten Sie die Regelungen der Mülltrennung und das Raumlüftungskonzept gewissenhaft ein (siehe Aushang in den Klassen).

Innerhalb der gesamten Schulliegenschaft und bei Schülertransporten gilt ein absolutes Rauchverbot (auch E-Zigaretten, E-Shishas und SNUS). Der Genuss von Alkohol und Energy-Drinks sowie sonstiger Getränke in DOSEN, ist ebenfalls verboten.

Höfliche Umgangsformen, dazu gehört auch das Grüßen, sind in einer Gemeinschaft ein wichtiges Gebot.

Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichtes oder in den Pausen ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Erlaubnis einer Lehrperson oder der Schulleitung erlaubt. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Mittagspause ist nicht bewilligungspflichtig und es besteht keine Aufsichtspflicht.

Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Gebäude während der Mittagspause ausschließlich über den Haupteingang im Schülerwohnhaus.

Die Klassenräume dürfen ab 7 Uhr 30 mit Hausschuhen betreten werden. Im gesamten Schulgebäude ist eine angemessene Kleidung zu tragen. Zu Beginn des Unterrichtes haben alle Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Unterrichtsraum anwesend zu sein.

Kommt nach Unterrichtsbeginn (spät. nach 10 min) keine Lehrperson ist das der Direktion oder im Sekretariat zu melden.

Gang und Stiegenhaus mögen als Bewegungsräume nur für den unumgänglichen Aufenthalt genutzt werden. Keinesfalls sind die Gänge bzw. das Stiegenhaus zum Herumsitzen geeignet.

Für externe Schülerinnen und Schüler stehen im Erdgeschoß E05 Garderobenschränke zur Verfügung. Schlüssel hierzu werden vom Schulwart zur Verfügung gestellt und müssen zu Lehrgangsende wieder abgegeben werden.

Die Stunden- und Pauseneinteilung wird am ersten Schultag eines jeden Lehrganges bekanntgegeben.

Außerhalb der Unterrichtszeiten und in den Pausen verhalten sich die Schülerinnen und Schüler so, dass ihre Sicherheit und die ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet sind.

Eine ordentliche und ruhige Atmosphäre ist anzustreben.

Der Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin weist auf die Aufgaben der Klassenordnerinnen und Klassenordner, die Gestaltung der Klassenräume und alle den einzelnen Klassenverband betreffenden Angelegenheiten hin.

Die einzelnen Schülerinnen und Schüler haben dafür zu sorgen, dass spätestens am Ende des Tagesunterrichtes die Flaschen vom Getränkeautomat zum Leerflaschenbehälter beim Getränkeautomaten zurückgebracht werden. Auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung ist zu achten.

Schülerinnen und Schüler, die von einzelnen Unterrichtsstunden befreit sind, haben die Möglichkeit, in von Lehrpersonen beaufsichtigten Bereichen (Klassen) zu arbeiten.

Bei verspätetem Eintreffen zum Unterricht oder bei Fernbleiben vom Unterricht ist der gerechtfertigte Verhinderungsgrund glaubwürdig (z.B. bei Erkrankungen durch Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachzuweisen.

Freitags nach Unterrichtsschluss sind die Sessel auf den Tisch zu stellen und der Arbeitsbereich von allfälligen

Abfällen zu säubern. Dies gilt ebenfalls für die Tischfächer – diese sind keine Müllsammelstelle.

Beim Verlassen eines anschließend nicht mehr genutzten Raumes sind die Tafeln zu säubern, die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen.

Die Alarmpläne sind von allen zu beachten. Die Funktion der Brandmelder wird erklärt. Bei Missbrauch haften die Verursacherinnen und Verursacher nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Auf den Gängen und Stiegen ist der Fluchtweg gekennzeichnet, der im Katastrophenfall das Verlassen der Schule auf dem kürzesten Wege gewährleistet. Die Anordnungen des Lehrpersonals sind strikt einzuhalten.

Halten Sie Ordnung! Lärmen Sie nicht! Schonen Sie die Einrichtung!

Von allen am Schulleben Beteiligten wird auch ohne ausdrückliche Hinweise gemeinschaftsorientiertes und sinnvolles Verhalten innerhalb und auch außerhalb der Schule erwartet. Das Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler führt bereits zu Pauschalurteilen über alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule und Lehrlinge im Allgemeinen.

Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und können zur Anwendung von Erziehungsmitteln führen.

Laa/Thaya, September 2023